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thedi

Anmeldungsdatum: 25.09.2012 Beiträge: 283 Geschlecht: 
Wohnort: Manchakiri Khon Kaen
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Doppelbürger ist in der Praxis möglich |
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heinz hat Folgendes geschrieben: | ...wenn dein junge ein visa macht oder sogar benoetigt ist er definitiv kein Thai!!!! |
Heinz, was Du da geschrieben hast ist falsch.
In unserem Dorf lebt eine 50-jährige Thai 50-50 hier und in Schweden. Sie hat einen schwedischen Pass und lebt von einer Rente aus Schweden, hat aber auch eine Thai ID Karte. Den Thai Pass hat sie nicht verlängert, sie reist mit dem schwedischen Pass in Thailand ein und aus. Sie holt ein Visum in Stockholm - verheimlicht dort aber ihre Thai Bürgerrechte mitnichten - und füllt am Flughafen BKK bei der Ankunft eine Arrival-Card aus. Sie macht dann Aufenthaltsbewilligungs-Verlängerungen und 90-Tage Reports wie ich, verheimlicht auch auf der Immigration KKC ihre Thai Nationalität nicht. No problem, ist absolut OK so.
Sie hat als Thai Land gekauft und kann sich 100%-ig als Thai bewegen. Sogar an Wahlen teilnehmen.
Es geht!
Mit freundlichen Grüssen
Thedi |
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23.11.2012 19:45 |
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Scottie
Gast
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(Kein Titel) |
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Theorie und Praxis eben....
Laut Thaigesetz ist Doppelbürgerschaft nicht zulässig.
Aber alle mir bekannten Thais mit CH-Pass haben ihren Thaipass noch.
Und wenn im Thaipass der Familienname des Ehegatten steht (dass muss er laut Gesetz
seit einiger Zeit, ausser der Gatte hat den Thai-Familiennamen angenommen :-))
dann wird z.B. bei Landkauf eben die ID-Karte benutzt. Schliesslich ist ein Pass
zum Reisen da und nicht für den Landkauf
Man schliesst daraus, dass Gesetze auf dem Papier (gerade in Thailand) sehr oft
nicht angewandt werden. |
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23.11.2012 21:30 |
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thedi

Anmeldungsdatum: 25.09.2012 Beiträge: 283 Geschlecht: 
Wohnort: Manchakiri Khon Kaen
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Doppelbürgerschaft und Thailand |
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Scottie hat Folgendes geschrieben: | Theorie und Praxis eben....
Laut Thaigesetz ist Doppelbürgerschaft nicht zulässig. |
Thai Gesetze sind oft widersprüchlich.
Laut Thai Gesetz ist es nicht möglich, dass man die Thai Bürgerrechte 'abgeben' kann. Wer einmal Untertane des Königs ist, bleibt das lebenslänglich - es gibt keine Möglichkeit das Bürgerrecht abzulegen und es kann auch nicht durch ein Gericht oder was auch immer entzogen werden.
Somit könnte das Verbot von Doppelbürgerschaft eigentlich nur so interpretiert werden, dass Thailand andere Bürgerrechte für ihre Bürger nicht anerkennt. Wie man in der Praxis aber sieht, werden in konkreten Fällen von der Immigration Thai/XX Doppelbürger mit fremden Pässen ganz normal als Ausländer behandelt, von anderen Behörden (z.B. Einwohnerkontrolle, Landregisteramt) wenn sie sich dort mit der Thai ID ausweisen, als normale Thais.
Das Thema wird hie und da von Thai Politikern aufgegriffen: etwas heisse Luft gemacht, um den eigenen Namen wieder einmal in die Zeitungen zu bringen. Passiert ist konkret nie etwas.
Thailand hat kein Rechtssystem wie man das aus DACH kennt. Widersprüche sind schon in den Gesetzen vorhanden - sie werden nicht bereinigt. Zudem gibt es immer einen grossen Entscheidungsspielraum für die Beamten oder Richter. Das gibt das, was oft als 'fehlende Rechtssicherheit' bezeichnet wird - auf der anderen Seite der Medaille steht 'flexibel und anpassungsfähig'.
Das sture, buchstabengetreue, schwarz/weisse Rechtssystem wie man das von DACH her gewohnt ist - und als 'richtig' und 'gerecht' empfindet, gibt es hier nicht. Hier ist alles etwas gummig, von verschiedenen Aspekten abhängig und daher für Neulinge zuerst einmal gewöhnungsbedürftig. Wenn man sich aber einmal daran gewöhnt hat, finden es viele eigentlich ganz gut um damit zu leben - ich bin auf jeden Fall einer davon.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi |
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24.11.2012 07:38 |
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wini
Gast
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(Kein Titel) |
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x
Zuletzt bearbeitet von wini am 28.07.2013 18:01, insgesamt einmal bearbeitet |
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24.11.2012 07:41 |
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Gast
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(Kein Titel) |
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Thedi was du da ueber die schwedin schreibst ist richtig aber sie hat definitiv keine thai staatsbuergerschaft.Du schraenkst dich ja selbst ein wenn du sagst ,,es geht.Ja es geht under der hand kinder hier einzuschulen und landzu kaufen.ABER falls jemand die rechtslage nachprueft ist alles nichtig.
Im falle von ossis sohn schliesst das eine das andere aus,da er sich offen als oestereicher ausweisst und auch dort geboren ist hat er definitiv keinen thai pass und wird einen solchen auch nicht bekommen!
Wini , ja du hast das richtig erkannt,seit 20 jahren lassen es sich die beamten der immi angedeihen sich mit mir scharmuetzel zu liefern.So nach dem motto ,,ja ueberall auf der welt haettest du laengst unbegrenzten aufenthalt aber hier my kingd....
Aber meine frau? ,,hat auch keine rechte.Dann zu ihr warum sie keinen thai geheiratet haette sondern statt dessen muell herbei holt usw und so weiter.Es ist die geschichte von der henne und dem ei.
gruss heinz |
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24.11.2012 10:53 |
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Ossi
Anmeldungsdatum: 12.04.2011 Beiträge: 3850 Geschlecht: 
Nickpage
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(Kein Titel) |
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Heinz
Lesen ich hab geschrieben er hat auch den Thaipass , der Sohn
und er geht zur Zeit das 2 Jahr in eine Militaerschule , bis zum 18 Lebensjahr dan muss er sich fuer einen Pass
entscheiden .
Zum Militaer braucht er nicht da er diese Schule macht , kann aber dan sich entscheiden ob Militaer Polizei oder
Andere Staatsdienste .
Fg. Der Bauer Lesen bildet nicht jeden aber man weiss mehr. |
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24.11.2012 12:00 |
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thedi

Anmeldungsdatum: 25.09.2012 Beiträge: 283 Geschlecht: 
Wohnort: Manchakiri Khon Kaen
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(Kein Titel) |
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heinz hat Folgendes geschrieben: | sie hat definitiv keine thai staatsbuergerschaft. |
Vielleicht verstehen wir nicht das gleiche unter dem Begriff 'Staatsbürgerschaft'.
Ich verstehe darunter, dass jemand:
- Eine Thai ID Karte hat und diese bei Ablauf auf der Amphor erneuern lassen kann.
- Land kaufen darf.
- An Wahlen Teilnehmen kann.
Das alles kann die oben erwähnte Frau. Aus meiner Sicht hat sie also Thai Staatsbürgerschaft. Obwohl ihr Thai Pass abgelaufen ist, sie hat ihn einfach nicht verlängert und verwendet für internationale Reisen ihren schwedischen Pass, was Visa-technisch in vielen Ländern ein Vorteil ist.
Welche Bedingungen müsste die Frau erfüllen um Deine Kriterien für Thai Staatsbürgerschaft zu erfüllen?
Mit freundlichen Grüssen
Thedi |
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24.11.2012 13:56 |
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Gast
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(Kein Titel) |
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Ossi mein neffe geht auch auf so eine schule,er brauch dann nicht zum militaerdienst.Wie alt ist dein junge? kann er schon einen thai pass haben? Ossi lass dir doch bitte den sogenannten thai pass mal zeigen und schaue ihn dir genau an.Ich behaupte das er keinen thai pass hat,waere er thai duerfte er kein visa machen.!!!!
Thedi die thai frauen mit neuer auslaendischer staatsbuergerschaft lassen einfach ihre alte id karte verlaengern(es kommt den beamten des buergermeisteramtes dabei nicht zu die staatsbuergerschaft zu ueberpruefen)sie nutzen ihre rechte also wie gehabt.FALLS es aber hart auf hart geht wird sich herausstellen das die neue ausslaendische staatsbuergerschaft die thai staatsbuergerschaft ausschliesst!!!
Antwort zu deiner frage ,, Sie muesste bei antrag einen thai pass bekommen koennen.
gruss heinz |
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24.11.2012 14:15 |
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Allgeier

Anmeldungsdatum: 31.07.2011 Beiträge: 1110 Geschlecht: 
Wohnort: Roi Et
Nickpage
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(Kein Titel) |
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Meine Kinder haben auch zwei Paesse. Ich hab immer gedacht wenn ich mit denen mal nach Deutschland fliege, dann reisen die mit dem Thaipass hier aus. Mit dem deutschen Pass in Deutschland ein und umgekehrt genau das gleiche.
Dem Ossi sein Bub hat doch auch zwei Paesse. Ich versteh jetzt auch nicht das mit dem Visa. So alt ist er doch noch nicht das er sich fuer einen Pass entscheiden muss. _________________ Psalm 23: Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln
http://roietbauer.com/ |
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24.11.2012 18:45 |
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TeigerWutz

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 2995 Geschlecht: 
Wohnort: VIE
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(Kein Titel) |
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@Ossi!
Verlust der Staatsbürgerschaft / StbG § 26
.....u.a. durch den Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (§ 32)
Habe ich auf der HUOS (HUAk) des Bundesheeres so gelernt!
JEDOCH :
Quelle
 _________________ .
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27.11.2012 10:25 |
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