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rama6
Anmeldungsdatum: 04.07.2009 Beiträge: 66 Geschlecht: 
Wohnort: 265/46 Choa-Lai 76120 Cha-Am ThaiL.
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Keine Ehe eingehen in Bang Rak,ohne Überbeglaubigung ! |
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Habe gerade eine E-Mail vom Standesamt 1 Berlin erhalten.
Meine Fragen,Thaigesetzgebung,Empfehlung der Botschaft in Bang Rak zu heiraten ohne die Überbeglaubigung durch den "Ministry of Foreign Affairs"
Eventuell keine Anerkennung der Ehe bei Ämtern?
Antwort.: Alle Brautleute sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Heiratsstaates
Eigenverantwortlich.
Die Botschaft legalisiert jede Urkunde,ohne Prüfung der Rechtsstaatlichkeit.
Die Rechtsstaatlichkeit kann von Ämtern,Dienststellen und Behörden,in Eigenverantwortlichkeit,überprüft werden.
Den Nachweis müßen die Eheleute erbringen.
Zur Beurteilung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist das deutsche internationale Privatrecht heranzuziehen.
Hierbei handelt es sich um den Artikel 11 Abs. 1
Für Eheschließungen im Ausland um Artikel 13.
In beiden wird die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben.
Eine Ehe in Bang Rak geschlossen,ohne Überbeglaubigung,ist nach Internationalem und Thairecht nicht Rechtskräftig. |
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29.04.2011 21:18 |
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hobanse
Anmeldungsdatum: 19.10.2009 Beiträge: 2059 Geschlecht: 
Wohnort: DE, Singapore, Samui
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(Kein Titel) |
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Noch ein Grund mehr nicht in TH zu heiraten. |
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30.04.2011 13:11 |
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Khon djing
Gast
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Re: Keine Ehe eingehen in Bang Rak,ohne Überbeglaubigung ! |
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Hallo Rama 6,
habe 2008 in Bang Rak geheiratet und meine Eheschließung wurde in Deutschland (Berlin) auch ohne
Überbeglaubigung des "Ministry of Foreign Affairs" anerkannt.Wer in andere Provinzen geheiratet hat,
brauchte die Überbeglaubigung des "Ministry of Foreign Affairs".
MfG Khon djing
rama6 hat Folgendes geschrieben: | Habe gerade eine E-Mail vom Standesamt 1 Berlin erhalten.
Meine Fragen,Thaigesetzgebung,Empfehlung der Botschaft in Bang Rak zu heiraten ohne die Überbeglaubigung durch den "Ministry of Foreign Affairs"
Eventuell keine Anerkennung der Ehe bei Ämtern?
Antwort.: Alle Brautleute sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Heiratsstaates
Eigenverantwortlich.
Die Botschaft legalisiert jede Urkunde,ohne Prüfung der Rechtsstaatlichkeit.
Die Rechtsstaatlichkeit kann von Ämtern,Dienststellen und Behörden,in Eigenverantwortlichkeit,überprüft werden.
Den Nachweis müßen die Eheleute erbringen.
Zur Beurteilung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist das deutsche internationale Privatrecht heranzuziehen.
Hierbei handelt es sich um den Artikel 11 Abs. 1
Für Eheschließungen im Ausland um Artikel 13.
In beiden wird die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben.
Eine Ehe in Bang Rak geschlossen,ohne Überbeglaubigung,ist nach Internationalem und Thairecht nicht Rechtskräftig. |
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09.05.2011 01:18 |
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