 |
Intro Portal Index
Kalender
Autor |
Nachricht |
rama6
Anmeldungsdatum: 04.07.2009 Beiträge: 66 Geschlecht: 
Wohnort: 265/46 Choa-Lai 76120 Cha-Am ThaiL.
Nickpage
 |
|
Neuen Weg gefunden, um Ehepartner von Deutschen ohne AI. |
|
Ich verklage gerade die Eurowing auf Rechtsschutz der Art. 7, 20 und 21 Abs2., vor dem VG Berlin!
Da die Erowing am 21. Juni. 2016 sich geweigert hat die Frau eines Bekannten mit nach Deutschland zu nehmen, da kein Visum der Botschaft vorlag!
Flugtiket, Paß und legalisierte Eheschließungsurkunde lagen vor!
Bin mal Gespannt, auf welche Gesetzgebung sich die Eurowing beruft, die über die unabänderlichen Menschenrechte aus der Charta der EU berufen wird.
Das Aufenthaltsrecht kann sie nicht anführen, davor steht der § 1.2!
Völkerrechtsverträge stehen über die Aufenthaltsgesetzgebung!
Habe mich gerade gewand an die Bundespolizei in Potsdam.
""
An den Chef der Bundespolizei!
Ich habe eine Anfrage, da ich die Eurowing vor dem VG Berlin verklage, zum Schutz der Art. 7, 20 und 21 Abs.2 der Charta der EU.
Wie wird sich Ihre Dienststelle verhalten, sollte nun die Eurowing, Passagiere nach Deutschland bringen, es handelt sich um Ehepartner von Deutschen, mit
Staatsbürgerausweis, die bei der Einreise nur ihren Pass und die legalisierte Eheschließungsurkunde vorlegen.
Zu Ihrer Information, das Aufenthaltsgesetz ist nicht Anwendbar, steht so im § 1.2, Völkerrechtsverträge stehen über das Aufenthaltsgesetz!
Mit welcher Gesetzgebung, wollen sie nun den Art. 7 Schutz der Ehe aushebeln?
Mit welcher Gesetzgebung wollen sie nun den Art. 20 Gleichheit aller vor dem Gesetz Aushebeln? Doch nicht etwa mit dem § 39-41 der Aufenthaltsverordnung? Ehepartner dürfen von Ihnen eingeteilt werden in bevorzugte Staaten und nichtbevorzugte Staaten.
Wo bleibt da der Schutz der Ehe?
Mit welcher Gesetzgebung wollen Sie nun den Art. 21 Abs.2 Verbot der Diskriminierung aushebeln?
Doch nicht etwa mit der Behauptung.: Wer Diskriminiert wir bestimmen Wir!
Nun Zurück zu meiner Frage!
Erhält der Ehepartner eines Deutschen von Ihnen die drei Monate Aufenthaltsberechtigung in den Paß gestempelt, oder wird ihm die Einreise nach Deutschland verweigert!
Ob Sie mir nun Antworten, oder es bleiben lassen ist nicht von Belang.
Der EuGH wird Ihnen die gleichen Fragen vorlegen.
MfG
Wolfgang Richter, im Namen und Vollmacht von Frau Wasana
265/46 Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand
PS. Der Flughafen Frankfurt hat auf die gleiche Anfrage nicht Reagiert. |
|
13.08.2016 12:14 |
|
 |
rama6
Anmeldungsdatum: 04.07.2009 Beiträge: 66 Geschlecht: 
Wohnort: 265/46 Choa-Lai 76120 Cha-Am ThaiL.
Nickpage
 |
|
Die Klage über Eurowing ist einfacher, |
|
wie eine Klage gegen die Botschaft!
Außerdem dauert diese Klage nicht so lange!
Eurowing muß nun mal erst dem Gericht vortragen, warum der Transport verweigert wurde! Mit der Gesetzgebung aus der Aufenthaltsgesetzgebung geht das aber nicht.
Davor steht der § 1.2 der AufH.G.
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.
Das Argument über den Kostenlosenrüktransport, greift auch nicht.
Davor steht der § 14 Abs.2
VAB A 14
A.14. Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum
(30.10.2009-VwV; SchutzberArb )
14.1. einstweilen frei
14.2. Die Entscheidung über die Erteilung eines Ausnahmevisums trifft nach § 14 Absatz 2, § 71 Absatz 3 Nummer 2 die
Bundespolizei (zum Begriff s. § 6 Abs. 4). Nach § 31 Absatz 1 AufenthV besteht allerdings auch hier das Erfordernis unserer
- im Regelfall telefonisch zu erteilenden - Zustimmung, wenn der Ausländer einen längeren Aufenthalt beabsichtigt, eine
Erwerbstätigkeit ausüben will oder die Daten nach § 73 Abs. 1 S. 1 an die Sicherheitsbehörden übermittelt werden. War der
Ausländer im Besitz eines von uns ausgestellten Titels und ist dieser Titel - etwa mit Ablauf der Geltungsdauer -erloschen,
ist hierfür das aktenführende Sachgebiet zuständig. Andernfalls entscheidet das Einreisesachgebiet über die Zustimmung.
Diese Zustimmungserlaubnis der ABH Berlin besteht aber nicht!
Nach § 31 Absatz 1 AufenthV besteht allerdings auch hier das Erfordernis unserer
- im Regelfall telefonisch zu erteilenden - Zustimmung,
Davor steht der § 1.2 der AufenHG.
Bei Rechtsschutz der Art. der Charta, hat die ABH Berlin kein Mitspracherecht.
Soweit für die Einreise und den Aufenthalt überhaupt eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, ist für die Erteilung,
Versagung, Verlängerung oder Entziehung einer solchen Erlaubnis das Auswärtige Amt einschließlich der deutschen
Auslandsvertretungen zuständig. Einer Beteiligung der Ausländerbehörden bedarf es grundsätzlich nicht.
Nun werde ich mich nochmals an die Botschaft wenden, um ein Einreisevisum zu erhalten, nur mit Vorlage der legalisierten Eheurkunde, des gültigen Reispaß unter dem Rechtsschutz der Art. 7, 20 und 21 Abs.2 der Charta der EU.
Die Botchaft wird nicht Antworten! |
|
16.08.2016 14:39 |
|
 |
rama6
Anmeldungsdatum: 04.07.2009 Beiträge: 66 Geschlecht: 
Wohnort: 265/46 Choa-Lai 76120 Cha-Am ThaiL.
Nickpage
 |
|
Re: Neuen Weg gefunden, um Ehepartner von Deutschen ohne AI. |
|
rama6 hat Folgendes geschrieben: | Ich verklage gerade die Eurowing auf Rechtsschutz der Art. 7, 20 und 21 Abs2., vor dem VG Berlin!
Da die Erowing am 21. Juni. 2016 sich geweigert hat die Frau eines Bekannten mit nach Deutschland zu nehmen, da kein Visum der Botschaft vorlag!
Flugtiket, Paß und legalisierte Eheschließungsurkunde lagen vor!
Bin mal Gespannt, auf welche Gesetzgebung sich die Eurowing beruft, die über die unabänderlichen Menschenrechte aus der Charta der EU berufen wird.
Das Aufenthaltsrecht kann sie nicht anführen, davor steht der § 1.2!
Völkerrechtsverträge stehen über die Aufenthaltsgesetzgebung!
Habe mich gerade gewand an die Bundespolizei in Potsdam.
""
An den Chef der Bundespolizei!
Ich habe eine Anfrage, da ich die Eurowing vor dem VG Berlin verklage, zum Schutz der Art. 7, 20 und 21 Abs.2 der Charta der EU.
Wie wird sich Ihre Dienststelle verhalten, sollte nun die Eurowing, Passagiere nach Deutschland bringen, es handelt sich um Ehepartner von Deutschen, mit
Staatsbürgerausweis, die bei der Einreise nur ihren Pass und die legalisierte Eheschließungsurkunde vorlegen.
Zu Ihrer Information, das Aufenthaltsgesetz ist nicht Anwendbar, steht so im § 1.2, Völkerrechtsverträge stehen über das Aufenthaltsgesetz!
Mit welcher Gesetzgebung, wollen sie nun den Art. 7 Schutz der Ehe aushebeln?
Mit welcher Gesetzgebung wollen sie nun den Art. 20 Gleichheit aller vor dem Gesetz Aushebeln? Doch nicht etwa mit dem § 39-41 der Aufenthaltsverordnung? Ehepartner dürfen von Ihnen eingeteilt werden in bevorzugte Staaten und nichtbevorzugte Staaten.
Wo bleibt da der Schutz der Ehe?
Mit welcher Gesetzgebung wollen Sie nun den Art. 21 Abs.2 Verbot der Diskriminierung aushebeln?
Doch nicht etwa mit der Behauptung.: Wer Diskriminiert wir bestimmen Wir!
Nun Zurück zu meiner Frage!
Erhält der Ehepartner eines Deutschen von Ihnen die drei Monate Aufenthaltsberechtigung in den Paß gestempelt, oder wird ihm die Einreise nach Deutschland verweigert!
Ob Sie mir nun Antworten, oder es bleiben lassen ist nicht von Belang.
Der EuGH wird Ihnen die gleichen Fragen vorlegen.
MfG
Wolfgang Richter, im Namen und Vollmacht von Frau Wasana
265/46 Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand
PS. Der Flughafen Frankfurt hat auf die gleiche Anfrage nicht Reagiert. |
Hatte eine Antwort der Bundespolizei erhalten, aber der Schutz des Art. 7 der Charta der EU wird nicht gewährt!
Seine Rechtsgültigkeit wird Bestritten, mit Blabla des Ermessensspielraum!
Nur ist nach der deutschen Gesetzgebung, nach dem § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung, kein Ermessensraum mehr Möglich!
Zu finden hier.:
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin.
Eingeben bei google und den ersten Hinweis öffnen, da steht der volle Gesetzestext!
Das ist Wichtig, sollte der EuGH die Einreise ohne Visa Bestätigen, kann die Bundespolizei die Einreise Verweigern!
Darum wurde die Bundespolzei von uns vor dem VG Berlin verklagt!
Auf den Rechtsschutz des Art. 7 der Charta der EU.: Der Schutz der Familie.
Mit dem Antrag, nach Art. 267 der AEUV und dem Beschluss des EuGH C 617/10, dort findet jeder in der Begründung.: Kein Gericht hat den Ermessensspielraum
um ohne den EuGH eine Entscheidung, über einen der Art. der Charta zu befinden!
Dazu noch der Art. 20 der Chartaw.: Gleichheit aller vor dem Gesetz!
Warum?
Weil die Bundespolizei, auf Grund der deutschen Gesetzgebung, Ehepartner von Deutschen einteilt in Positiv und Negativstaaten.
Ehepartner aus Negativstaaten werden somit Diskriminiert!
Nach der deutschen Gesetzgebung aus § 41 der Aufenthaltverordnung!
Das ist ein Rechtsverstoss, gegen den Art. 21 Abs.2! |
|
10.09.2016 21:42 |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|
|
 |