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rama6
Anmeldungsdatum: 04.07.2009 Beiträge: 66 Geschlecht: 
Wohnort: 265/46 Choa-Lai 76120 Cha-Am ThaiL.
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Erstattung der Rentenüberweisungsgebühr von der DRV Berlin! |
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Endlich ist es mir Gelungen nach so vielen Jahren, trotz wiedersprüche aus den Forengemeinden, einen kleinen Erfolg beim SG Brandenburg erreicht zu haben!
Nach dem Akz.: S 22 R 373/14
Steht mir ein Schadensersatz für deie Erstattung der Überweisungsgebühren, bis zum Okt.2013 zu!
Meine Klage war Begründet mit dem Art. 17 Schutz des Eigentum, der Charta der EU. Zusätzlich noch mit dem Hinweis, nach Art. 267 der AEUV, diese Klage dem EuGH vorzulegen. Die Anwendung des Art. 267 der AEUV wurde Verweigert, mit der Begründung.: Diese Klage kann in Deutschland noch vor anderen Gerichten vorgetragen werden!
Den Vogel abgeschossen hat aber das SG Brandenburg mit der Weigerung.: Den Beschluss des EuGH Akz.: C 617/10 umzusetzen!
Was sagt dieser Beschluss?
Kein Gericht in Deutschland hat das Recht, über einen Artikel der Charta eine Entscheidung zu Fällen!
Nun hat die DRV Berlin Klage gegen den Beschluss des SG Brandenburg vor dem LSG Brandenburg erhoben. Akz.: L 16 R 583/16
Nun wird es Spannend!
Ich habe dem LSG Brandenburg mitgeteilt, der Schutz des Art. 17 nach dem Okt. 2013 ist dem EuGH vorgetragen worden.
Oder kann der Art. 17 von einer Änderung des § 47 des SG Buch seine Gültigkeit verlieren?
Jeder User, der nun Antwortet, sollte sich mal Überlegen, was ist eine Rentenversicherung!
Es ist eine Versicherung aus erbrachten Beiträgen des Rentenversicherers und den Beiträgen der Arbeitgeber!
Die Rente ist somit mein Eigentum! |
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13.08.2016 07:40 |
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Jack

Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 11195 Geschlecht: 
Wohnort: Umgebung Buriram
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(Kein Titel) |
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Gratulation zum Erfolg.
Vielleicht machen es andere nun auch so, aber die meisten sind zu bequem um ihren Hintern zu erheben.
Hintenrum motzen, aber vor der "Obrigkeit" kriechen scheint immer mehr das Motto zu sein. _________________ Das Leben leben und das Jetzt erleben ist manchmal etwas wunderbares und man sollte es so oft und so lange wie möglich geniessen" |
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13.08.2016 14:30 |
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Eric

Anmeldungsdatum: 19.07.2013 Beiträge: 638 Geschlecht: 
Wohnort: Deutschland
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?????? |
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Worum geht es denn hier?
Um Überweisungsgebühren!
Von wen an wen und wohin?
Sorry, aber ich kenne den Fall nicht.
Eric _________________ Der Weg ist das Ziel
Wer später bremst kommt früher an  |
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13.08.2016 20:24 |
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rama6
Anmeldungsdatum: 04.07.2009 Beiträge: 66 Geschlecht: 
Wohnort: 265/46 Choa-Lai 76120 Cha-Am ThaiL.
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Re: ?????? |
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Eric hat Folgendes geschrieben: | Worum geht es denn hier?
Um Überweisungsgebühren!
Von wen an wen und wohin?
Sorry, aber ich kenne den Fall nicht.
Eric |
Es geht um die Überweisung meiner Rente!
Die Bank of America knöpft mir eine Gebühr ab! Zur Zeit von 2 Euro, vorher waren es aber über 15 Euro.
Meine Rente erhalte ich von der DRV Berlin in Thailand bei meiner Bank ausbezahlt.
Auf den Überweisungsträger ist ersichtlich, die Höhe meiner Rente und die Auszahlung meiner Rente an meine Bank.
Die Differenz ist der Grund meiner Klage, zum Schutz des Art.17 der Charta, Schutz des Eigentum!
Jeder Rentner hat bei der staatlichen Zwangsversicherung seine Beiträge entrichtet, somit ein Eigentum erworben!
Zur Zeit liegen meine Forderungen bei ca. 1000,-Euro! Dazu kommen noch ca. 4000,- Euro Arbeitsaufwand mit Nebenkosten.
Wer mir nun Erklären will, meine Rente ist vom Staat subventioniert, dem sei gesagt, da müßte die Bundesrepublik erst mal der Kredit von ca. 60 miliarden D Mark,
an die Rentenkasse zurükzahlen, die Entnommen wurden zum Aufbau der Bundeswehr! |
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14.08.2016 12:22 |
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Eric

Anmeldungsdatum: 19.07.2013 Beiträge: 638 Geschlecht: 
Wohnort: Deutschland
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(Kein Titel) |
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Nach dem Urteil heißt das also die DRV muß die Rente auszahlen und die Überweisungsgebühren tragen.
Ist zunächst einmal gut zu wissen.
Da die DRV Berufung eingelegt hat ist das Urteil noch nicht rechtsgültig.
Halt uns mal mit dem Ausgang auf dem Laufenden.
Glückwunsch zu diesem ersten Teilerfolg.
Eric _________________ Der Weg ist das Ziel
Wer später bremst kommt früher an  |
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15.08.2016 03:17 |
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rama6
Anmeldungsdatum: 04.07.2009 Beiträge: 66 Geschlecht: 
Wohnort: 265/46 Choa-Lai 76120 Cha-Am ThaiL.
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(Kein Titel) |
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Eric hat Folgendes geschrieben: | Nach dem Urteil heißt das also die DRV muß die Rente auszahlen und die Überweisungsgebühren tragen.
Ist zunächst einmal gut zu wissen.
Da die DRV Berufung eingelegt hat ist das Urteil noch nicht rechtsgültig.
Halt uns mal mit dem Ausgang auf dem Laufenden.
Glückwunsch zu diesem ersten Teilerfolg.
Eric |
Habe nun die Antwort der DRV Berlin, vom LSG BERLIN BRANDENBURG erhalten!
Steht nur Blabla drin.
Ich hätte keinen Beweis vorgelegt, wie hoch die Schadenssumme ist. Diese könnte ich nicht Erbringen!
Dabei vergessen die Rechtsanwälte der DRV Berlin, diesen Beweis kann jeder aus Thailand erbringen, mit dem Auszug des Zahlungseingang, bei seiner Bank und der vorigen Banken!
Bin nun Gespannt, auf die Reaktion der DRV Berlin und des LSG Brandenburg, die Klage ist dem EuGH vorgelegt worden. |
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24.09.2016 15:21 |
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